Allgemeine Geschäftsbedingungen der Luxol360 GmbH für Endverbraucher
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Luxol360 GmbH, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Abgabe einer Bestellung oder das Aufbieten bzw. die Auftragserteilung für Unterhalts- und Servicedienstleistungen schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Auftraggeber ein. Es gilt grundsätzlich die Textform, auch für Nebenabreden.
Preise und Verbindlichkeit
Aufträge werden durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Für den Ausfall von einzelnen Artikeln oder Dessins übernehmen wir keine Verantwortung. Unvorhersehbare Elementarereignisse heben unsere Lieferungsverpflichtung ohne Kostenfolge auf. Preisänderungen sind jederzeit ausdrücklich vorbehalten. Die in den Preislisten unserer Lieferanten aufgeführten Preise verstehen sich: OHNE Montage, OHNE Befestigungs- und Installationsmaterial. Bei Unterhalts- und Srviceleistungen gelten die aktuellen Preise gemäss den Ausführungen "Service Konditionen"
Offertstellungen
Alle Angebote sind (bis zum Vertragsabschluss) freibleibend, dazugehörige Unterlagen, an denen wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten, sind nur annähernd massgebend. Die Weitergabe ist ausdrücklich untersagt. Offerten, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, gelten grundsätzlich als Richtpreisofferten. Die Luxol360 GmbH behält sich vor, aussergewöhnliche Aufwände zur Offertstellung oder sich häufende Vergleichsofferten ohne Auftrag nach Aufwand zu verrechnen. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen.
Auftragsbestätigung
Unsere Auftragsbestätigung ist verbindlich. Sollte diese nachträglich durch uns geändert werden müssen (sofern es der Produktionsstand noch zulässt), behalten wir uns eine Aufwandsentschädigung vor. Geringe Farb- und Massabweichungen bleiben jederzeit vorbehalten. Die Abgabe einer Bestellung oder das Aufbieten von Unterhalts- und Servicedienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als Auftragserteilung und bedarf keiner weiteren schriftlichen Auftragsbestätigung.
Umfang und Leistung:
Massgebend für den Umfang der Leistung ist der Inhalt der Bestellung in Textform. Der Auftragnehmer behält sich vor, die ihm obliegenden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, wobei hierdurch ein Vertragsverhältnis zu dem Dritten nur mit dem Auftragnehmer begründet wird. Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers bleibt der Auftragnehmer.
Lieferfristen
Sie laufen ab Bestellungseingang und werden von uns bestmöglichst eingehalten. Verzögerungen berechtigen nicht zur Stornierung des Auftrages. Schadenersatzansprüche werden keine geleistet. Konventionalstrafen werden nicht anerkannt.
Versand / Transporte / Kleinmengenzuschläge
Für Abholungen ab Lager Ebnatring oder Lager Gennersbrunnerstrasse gelten die Incoterms EXW (Ex Works, ab Werk). Der Verkäufer schuldet dem Käufer, dass er die Ware zum durch den Verkäufer bestimmten Zeitpunkt verladebereit im Werk bereithält. Die Ware wird vom Verkäufer nicht verladen. Der Käufer trägt alle Kosten und Gefahren, die nach der Warenübernahme an der vereinbarten Stelle entstehen. Für Lieferungen gelten die:
Incoterms DAP
(Delivered At Place, geliefert an benannte Lieferadresse). Der von uns beauftragte Spediteur muss die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellen. Der Spediteur/der Verkäufer ist nicht zur Entladung verpflichtet. Versand ab Ebnatring oder Gennersbrunnerstrasse ausschliesslich auf Gefahr des Bestellers. Nicht entgegengenommene Materiallieferungen werden zusätzlich verrechnet mit netto Fr. 200.00. Eine Abwesenheit am Liefertermin gemäss Auftragsbestätigung ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Rücktritt
Bis zum Zeitpunkt des Produktionsbeginns gilt: tritt der Kunde vom erteilten Auftrag zurück oder kündigt er den Vertrag, werden dem Kunden pauschal 10% des Auftragswertes berechnet, sofern nicht der Kunde im Einzelfall andere Nachweise erbringt. Bei späterem Rücktritt oder späterer Kündigung erhöhen sich die Kosten entsprechend des Fertigungsgrades.
Zahlungskonditionen
Sofern keine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, ist der Kaufpreis wie folgt fällig: 60% nach Vertragsabschluss, 30% bei Lieferung bzw. Montage, 10% nach Produktabnahme, fällig jeweils innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung oder zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozent berechnet.
Mehrwertsteuer
Preise und Rechnungsstellungen verstehen sich in CHF exkl. MwSt.
Garantie
Ein Garantieanspruch besteht für Stoffe, Metallteile, Elektroantriebe und Steuerungen während 2 Jahren. Ausgenommen sind Schäden, welche durch höhere Gewalt, mechanische Einwirkungen, mutwillige und fahrlässige Beschädigungen oder Nichtbeachten von Merkpunkten der «Bedienungsanleitung für Endverbraucher» entstanden sind. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme der Leistung. Kommen verschiedene Arten der Nachbesserung in Betracht (z. B. Reparatur oder Austausch eines Einzelteils), steht uns die Wahl zwischen diesen Möglichkeiten zu. Bei Lieferungen werden Ausbau-, Einbau- oder Montagekosten sowie Mängel-Folgeschäden von uns nicht übernommen. Im Garantiefall benötigen wir immer die Rechnungskopie.
Sonstige Haftung
Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten trägt der Kunde die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des zu bearbeitenden Produkts oder eines Teils davon während der Ausführung der Arbeiten, auch wenn diese in den Werken Luxol360 erfolgen, oder während eines nötig gewordenen Transportes oder einer Lagerung. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den, je nach der Art der Ware, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge möglichem Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei den uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadenersatzansprüche des Kunden aus sonstigen Schäden, die nicht Körper- und Gesundheitsschäden betreffen und nicht aus einem Mangel des Werks herrühren, werden für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Reklamationen
Es ist zwingend notwendig, dass Lieferungen umgehend in Anwesenheit des Chauffeurs auf Schäden überprüft werden. Etwaige Schäden sind auf dem Frachtschein zu vermerken und zwingend durch Fotos zu dokumentieren. Die Lieferungen dürfen im Falle eines Transportschadens abgewiesen werden. Weitere Beanstandungen werden nur vor der Verarbeitung oder vor der Montage und spätestens 8 Tage nach Warenerhalt entgegengenommen. Für Mängel, die innert dieser Zeit nicht feststellbar waren, gilt längstens 1 Monat nach Warenerhalt.
Gerichtsstand
Es gilt der Gerichtsstand Schaffhausen.
Stand Januar 2021